Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen des Reisebüros vtours GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF: vtours.com AGB (Juni 2018)
Die vtours GmbH vermittelt über das Portal www.vtours.com Pauschalreisen, Beförderungen (z.B. Flüge), Beherbergungen (z.B. Hotels), Vermietung von Kraftfahrzeugen und Krafträdern sowie sonstige touristische Leistungen und Reiseversicherungen (zusammen und einzeln im Folgenden auch „Touristikleistungen“ genannt).
1. Geltungsbereich
1.1 Die vtours GmbH betreibt unter der Internetseite www.vtours.com ein Online-Reiseportal. Sie können auf www.vtours.com die Verfügbarkeit von Pauschalreisen, Beförderungen (z.B. Flüge), Beherbergungen (z.B. Hotels), Vermietung von Kraftfahrzeugen und Krafträdern sowie sonstige touristische Leistungen und Reiseversicherungen (zusammen und einzeln im Folgenden auch „Touristikleistungen“ genannt) verschiedener Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger (z.B. Airlines, Hotels, Reedereien, Versicherungen, nachfolgend „Anbieter“ genannt) entsprechend der von Ihnen gemachten An- und Eingaben prüfen. Weiterhin können Sie mit den genannten Anbietern Verträge über Touristikleistungen unmittelbar abschließen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Buchenden und den weiteren mit Ihnen reisenden Personen (nachfolgend „Reisende“ genannt) und der vtours GmbH in ihrer Eigenschaft als Vermittler (nachfolgend „vtours.com“ genannt).
1.3 Das Verhältnis zwischen Ihnen, den Reisenden und dem jeweiligen Anbieter bestimmt sich ausschließlich nach dem Gesetz, den vertraglichen Vereinbarungen mi den jeweiligen Anbietern und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Diese können Sie vor Abschluss der Buchung einsehen und herunterladen.
1.4 Diese Webseite ist zu Ihrer persönlichen und nicht kommerziellen Nutzung bestimmt, soweit keine anderweitige schriftliche Genehmigung von vtours.com vorliegt. Sie dürfen daher Informationen, Software, Produkte oder Serviceleistungen, die Sie über diese Webseite erhalten, nicht verkaufen, abtreten, vertreiben, verändern, ausstellen, vorführen, veröffentlichen, lizensieren und davon keine abgeleiteten Werke erstellen. Das Kopieren, Übertragen und Vervielfältigen von über die Webseite erhaltener Software, Informationen und sonstiger Inhalte ist nur insoweit gestattet, als dies für die bestimmungsgemäße Nutzung der Webseite technisch notwendig ist (z.B. laden der Software in den Arbeitsspeicher Ihres Computers).
1.5 Hyperlinks auf dieser Webseite werden Ihnen nur als Hinweise zur Verfügung gestellt. Für die Inhalte der verlinkten Webseiten ist vtours.com nicht verantwortlich.
2. Rechtsverhältnis zu vtours.com
2.1 vtours.com weist alle Buchenden, Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die Verträge über Touristikleistungen nicht mit vtours.com, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Anbieter unter Berücksichtigung und Einbeziehung von deren AGB zustande kommen.
2.2 vtours.com tritt ausschließlich als Vermittler der Touristikleistungen der jeweiligen Anbieter auf. Die Verträge über Touristikleistungen werden ausschließlich im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Anbieter abgeschlossen.
2.3 Ihre Buchung (vgl. Ziffer 3) stellt im Verhältnis zu vtours.com das Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages dar, dessen Gegenstand die Vermittlung von Touristikleistungen ist. vtours.com behält sich die Annahme des Angebots vor.
3. Angebote/Inhalte der Internetseite
Die auf www.vtours.com dargestellten Angebote von Touristikleistungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot des jeweiligen Anbieters dar. Es handelt sich um eine Aufforderung an Sie, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Ein von Ihnen abgegebenes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über Touristikleistungen mit dem jeweiligen Anbieter (Buchung) ist für Sie verbindlich.
4. Abschluss des Vertrages über Touristikleistungen
4.1 Wenn vtours.com oder der Anbieter gegenüber Ihnen fernmündlich, schriftlich, in Textform, per E-Mail oder in sonstiger Weise die Buchung bestätigt, kommt zwischen Ihnen und dem Anbieter der von vtours.com vermittelte Vertrag direkt zustande.
4.2 Dem vermittelten Vertrag über Touristikleistungen können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters zugrunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung etc. sowie weitere Beschränkungen und Obliegenheiten geregelt sein. Die entsprechenden AGB des Anbieters werden Ihnen – soweit vorhanden – auf der Webseite zur Einsichtnahme und zur Akzeptanz bereitgestellt.
4.3 Der Vertragstext sowie Ihre Bestelldaten werden von vtours.com zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und im Rahmen der Vertragsabwicklung an den ausgewählten Anbieter übermittelt.
5. Abschluss von Verträgen (Buchungsablauf)
5.1 Soweit im konkreten Buchungsablauf oder den AGB des jeweiligen Anbieters nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für das Zustandekommen eines Vertrages über Touristikleistungen mit dem jeweiligen Anbieter folgendes:
5.2 Der Ablauf der Online-Buchung ist auf den entsprechenden Internetseiten grafisch mit Erläuterungen dargestellt.
5.3 Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung und zum Zurücksetzen des gesamten Online-Buchungsformulars eine entsprechende Änderungs- oder Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, auf die Sie während des Buchungsvorgangs hingewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass eine Änderung nach Absenden der Buchung (vgl. Ziffer 5.4.) nicht mehr möglich ist.
5.4 Soweit wir eine Pauschalreise vermitteln, werden Sie in gesetzlicher Weise vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diesen Umstand hingewiesen und erhalten sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Informationen (§ 651 v Abs.1 BGB, Art. 250 §§ 1 bis 3 Einführungsgesetz zum BGB) in gesetzlich vorgeschriebener Art und Weise.
5.5 Soweit wir verbundene Reiseleistungen vermitteln, werden Sie in gesetzlicher Weise vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diesen Umstand hingewiesen und erhalten sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Informationen (Art. 251 §§ 1 und 2 Einführungsgesetz zum BGB) in gesetzlich vorgeschriebener Art und Weise.
5.6 Mit der Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „kostenpflichtig buchen“ bieten Sie dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages über die zuvor näher bezeichneten Touristikleistungen verbindlich an. Der Eingang dieses Angebots wird Ihnen unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
5.7 Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „kostenpflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend Ihrer Buchung. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungs-/Reisebestätigung bei Ihnen zustande, die keiner besonderen Form bedarf.
5.8 Erfolgt die Buchungsbestätigung unmittelbar nach Betätigung des Buttons „kostenpflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung einer Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang einer Buchung bedarf. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Vertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen. Bei Pauschalreisen ist der Anbieter / Reiseveranstalter verpflichtet Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Abschrift oder eine Bestätigung des Vertrags Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.
5.9 Soweit der Vertragstext gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
6. Mitwirkungspflicht des Kunden
6.1 Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Eingangsbestätigung und/oder Buchungsbestätigung/Rechnung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und den Anbieter bzw. vtours.com unverzüglich auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
6.1 Dies gilt auch für Schlechtleistungen im Hinblick auf die Vermittlungsleistung von vtours.com. Solche Schlechtleistungen sind unverzüglich gegenüber vtours.com anzuzeigen und es ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Sofern eine Mängelanzeige schuldhaft unterbleibt, entfallen Gewährleistungsansprüche aus dem Vermittlungsvertrag mit vtours.com.
7. Fälligkeit von Reisepreisen und Zahlungsabwicklung
7.1 Mit Vertragsschluss kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Bei kurzfristigen Buchungen, reinen Beförderungs-, Beherbergungs-, Versicherungsleistungen und/oder sonstigen touristischen Leistungen iSd. § 651a IV BGB kann der gesamte Preis der Touristikleistung sofort zur Zahlung fällig sein.
7.2 Soweit es sich um Pauschalreisen im Sinne der §§ 651 a ff. BGB (Pauschalreise) handelt, müssen Ihre Zahlungen nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651 r BGB abgesichert sein. Über die entsprechende Absicherung erhalten Sie mit der Reisebestätigung eine vom Kundengeldabsicherer oder auf dessen Veranlassung ausgestellte Bestätigung nach Art. 252 des EG-BGB (Sicherungsschein) als Nachweis. Ferner werden Ihnen Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in gesetzlich vorgeschriebener Form mitgeteilt. Eine Zahlung ist frühestens nach dem Vorliegen der zuvor genannten Voraussetzungen zu leisten darf auch erst dann verlangt werden. Die weiteren Einzelheiten von Fälligkeiten von Anzahlung und Restzahlung sowie der sonstigen Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung/Rechnung bzw. den AGB des jeweiligen Anbieters.
7.3 Soweit verbundene Reiseleistungen von uns vermittelt wurden und eine Bezahlung einer Reiseleistung an uns zu erfolgen hat, ist diese Zahlung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang gemäß §§ 651 w Abs. 3, 651 r BGB abgesichert. Über die entsprechende Absicherung erhalten Sie eine vom Kundengeldabsicherer oder auf dessen Veranlassung ausgestellte Bestätigung nach Art. 252 des EG-BGB (Sicherungsschein) als Nachweis. Ferner werden wir Ihnen Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in gesetzlich vorgeschriebener Form mitteilen. Eine Zahlung ist frühestens nach dem Vorliegen der zuvor genannten Voraussetzungen zu leisten darf auch erst dann verlangt werden. Die weiteren Einzelheiten von Fälligkeiten von Anzahlung und Restzahlung sowie der Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung/Rechnung bzw. den AGB der jeweiligen Anbieters.
7.4 Soweit es sich um einzelne Touristikleistungen handelt (keine Pauschalreise und keine verbundenen Reiseleistungen) entnehmen Sie die Einzelheiten von Fälligkeiten von Anzahlung und Restzahlung sowie der Zahlungsmodalitäten aus der Buchungsbestätigung/Rechnung bzw. den AGB des jeweiligen Anbieters.
8. Reiseversicherung
8.1 vtours.com weist insbesondere auf die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten und Krankheitskosten hin.
8.2 vtours.com vermittelt Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
9. Haftung von vtours.com
9.1 vtours.com haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Touristikleistung, sofern eine solche Haftung sich nicht aus zwingenden Vorschriften des anwendbaren Rechts im Einzelfall ergibt (z.B. § 651v III BGB, § 651w III 2 BGB, § 651x BGB). Sofern zwingende Vorschriften des anwendbaren Rechts nicht entgegenstehen, haftet vtours.com somit nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
9.2 Die auf der Webseite verfügbaren Informationen, Software und sonstige Daten, insbesondere in Bezug auf Preise/Beschränkungen und Termine beruhen auf den Angaben der Anbieter. vtours.com bemüht sich, im zumutbaren Umfang, sicherzustellen, dass sämtliche Angaben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell sind. Eine Garantie hierfür wird nicht übernommen. Insbesondere sind die auf der Webseite dargestellten Touristikleistungen nur begrenzt verfügbar. vtours.com haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung.
9.3 vtours.com übernimmt zudem keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter.
9.4 Im Übrigen ist die Haftung von vtours.com für Schadensersatzansprüche, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und soweit ein Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig durch vtours.com herbeigeführt wurde, ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Haftung wegen übernommener Garantien oder um die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von vtours.com auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
9.5 vtours.com haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust, Untergang und/oder die Beschädigung von Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
9.6 vtours.com haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Ein Fall höherer Gewalt liegt insbesondere – aber nicht ausschließlich – vor bei Anordnungen von Behörden, Kriegen, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschlägen, Feuer, Unwetter, Überschwemmungen, Stromausfällen, Unfällen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitskampfmaßnahmen, soweit diese nicht rechtmäßig sind, sofern vtours.com und/oder die Anbieter sowie deren Leistungsträger von diesen Umständen betroffen sind und/oder beeinflusst werden.
10. Pässe, Visa, Reisedokumente
10.1 Sie bzw. die Reisenden werden in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen in gesetzlich vorgeschriebener Form und Umfang spätestens zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkten über etwaige die von Ihnen gebuchten Touristikleistungen betreffende Visa- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften von den gesetzlich hierzu verpflichteten Stellen informiert.
10.2 Es obliegt ausschließlich Ihnen und den Reisenden, sämtliche Visa- und gesundheitspolizeilichen Bestimmungen zu erfüllen, die die gebuchte Touristikleistung betreffen. Insbesondere sind Sie und die Reisenden verpflichtet die von Ihnen und den Reisenden für die Durchführung/Erbringung der gebuchten Touristikleistung benötigten Personalausweise, Pässe, Visa, Einfuhrpapiere und sonstigen notwendigen Reisedokumente zu beantragen, auf Richtigkeit zu überprüfen und mitzuführen.
11. Datenschutz
11.1 Datenspeicherung und Datenweitergabe
Ihre personenbezogenen Daten und die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten der Reisenden, z. B. Name, Adresse, Postanschrift etc., werden von uns zum Zwecke der Vertragsausführung und – sofern Sie dem zugestimmt haben oder dies gesetzlich zulässig ist – für weitere Zwecke erhoben, gespeichert, verarbeitet und gelöscht. Jegliche Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, welche Sie unter www.vtours.com einsehen, abrufen und speichern können.
11.2 Widerrufs- und Einsichtsrecht
Soweit Sie der Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oder Weitergabe dieser Daten zugestimmt haben, können Sie der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oder Weitergabe dieser Daten sowie der Speicherung dieser Daten jederzeit durch postalische Mitteilung an vtours GmbH, Weißenburger Str. 30, D-63739, Aschaffenburg oder per E-Mail an datenschutz@vtours.de widersprechen. Nach Erhalt dieses Widerspruchs wird vtours.com eine weitere Übermittlung von Werbung unverzüglich einstellen. Weiterhin sind Sie berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich Auskunft über die Sie betreffenden, gespeicherten Daten zu erhalten. Des Weiteren haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung Ihrer Daten. Einer Löschung können u. U. gesetzliche Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Daten für abrechnungstechnische und buchhalterische Zwecke entgegenstehen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, welche Sie unter www.vtours.com einsehen, abrufen und speichern können.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag und soweit solche im Einzelfall gegenüber uns bestehen aus dem vermittelten Reisevertag ist der Sitz von uns, Aschaffenburg.
12.2 Gerichtsstand ist – sofern Sie und /oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben – der Sitz von uns, Aschaffenburg.
12.3 Für den Vermittlungsvertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den Reisenden und uns geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunftsstaates von Ihnen und/oder den Reisenden oder eines anderen Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vermittlungsvertrages oder Teile derselben unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der anderen Teile der betroffenen Bestimmung, dieser AGB oder des Vermittlungsvertrages. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzt.
vtours GmbH
Weißenburger Str. 30
D-63739 Aschaffenburg
Tel.: +49 (0)6021 86211- 785
E-Mail: service@vtours.de
Stand: Juni 2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der vtours GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF: vtours GmbH AGB (Dezember 2021)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, der vtours GmbH als Veranstalter von Pauschalreisen und anderen Reiseleistungen, insbesondere Ferienreisen, die ausschließlich die Unterbringung in einem Hotel/Pension/Ferienwohnung/-haus beinhalten und Ihnen als derjenigen Person, welche uns den Abschluss eines Pauschalreisevertrages und/oder Vertrages über die Leistungen einer Ferienreise, die ausschließlich die Unterbringung in einem Hotel/Pension/Ferienwohnung/-haus beinhaltet, anbietet, sowie den Reisenden bzw. Gästen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen in individuell geschlossenen Verträgen gehen diesen AGB vor. Mit Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) erklären Sie, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren.
1.2 Mit der persönlichen Anrede (z.B. „Sie“, Ihnen“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet.
1.3 Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die vtours GmbH bezeichnet.
1.4 Der Begriff Reisevertrag im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst Verträge über Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 vom 25.11. 2015 und Verträge über Ferienreisen, die ausschließlich die Unterbringung in einem Hotel/Pension/Ferienwohnung/-haus beinhalten.
1.5. Reisender im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, wer aufgrund des Reisevertrages berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.
1.6. Sofern Sie und die Reisenden nicht personenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden für die nach dem Reisevertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch.
1.7. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen und/oder der Reisenden werden nicht Bestandteil des Reisevertrages und/oder Beherbergungsvertrages.
1.8. Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wurden Ihnen von uns vor Abschluss der Buchung die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt, zur Verfügung gestellt.
1.9. Um Ihnen eine höhere Flexibilität bei Änderungen Ihrer ursprünglichen Reiseplanung zu ermöglichen, bieten wir u.a. sogenannte „FLEX-Angebote“ an. Ist Ihre Reise bei Buchung als „FLEX-Angebot“ gekennzeichnet, gelten abweichend zu unseren Standardkonditionen hinsichtlich Anzahlung und Stornierung andere Bedingungen, die im Folgenden unter 7.1. sowie 10.3. explizit dargestellt sind.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1 Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisung oder Bewerbungen von Reiseleistungen unsererseits – auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen – stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben.
2.2 Mit Buchung der Reiseleistungen bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein von Ihnen gegenüber uns abgegebenes Angebot ist für Sie bindend. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen angemessener Frist, mindestens jedoch drei Tagen, nach Zugang des Angebots anzunehmen. Angebot und Annahme bedürfen keiner Form.
2.3 Wir übersenden Ihnen und/oder den Reisenden bei oder nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung/Rechnung in Textform. Grundlage von Angebot und Annahme und damit Vertragsinhalt sind ausschließlich der Inhalt der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Hotel- und/oder Leistungsbeschreibung von uns und der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung.
3.4 Vermittler (z.B. Reisebüros, Online-Portale) und Dritte, welche mit der Erbringung von Leistungen durch uns beauftragt werden (z.B. Hotels), sind nicht bevollmächtigt oder sonst berechtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Reisevertrages, wie er sich aus der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Reisebeschreibung von uns und dem Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung ergibt, abändern, und/oder über die Reisebeschreibung von uns bzw. die in der Reisebestätigung/Rechnung vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch hierzu stehen.
2.5 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch uns zustande. Sie bedarf, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln.
2.6 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von uns vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Antritt der Reise erklären.
2.7 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gelten zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen folgende Bestimmungen für den Vertragsabschluss:
2.7.1 Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
2.7.2 Ihnen steht zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
2.7.3 Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
2.7.4 Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber sowie über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
2.7.5 Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Buttons im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages in Form Ihrer Reiseanmeldung verbindlich an.
2.7.6 Ihnen wird der Eingang der Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
2.7.7 Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages. Der Vertrag kommt durch unsere Reisebestätigung zustande, die, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln.
2.7.8 Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung durch entsprechende unmittelbare Darstellung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung ohne Zwischenmitteilung zustande. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten oder es wird Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss von uns eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermittelt. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
3. Leistungen/Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche. Vollendet ein Kind während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei der Reiseanmeldung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen.
4. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern
- die Änderung unerheblich ist und
- wir die Änderung vor Reisebeginn erklären und
- wir Sie in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Änderung unterrichten.
4.2 Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer erheblichen Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (wie z.B. dem Bestimmungsort, der Reiseroute, dem Transportmittel, der Unterkunft, der Mahlzeiten, der inkludierten Besichtigungen und Ausflüge), oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen einer von uns bestimmten, angemessene Frist verlangen, wenn
- aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes die Durchführung der Pauschalreise nur unter erheblicher Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder unter Abweichung von besonderen Vorgaben Ihrerseits, die Inhalt des Vertrages geworden sind, möglich ist und
- unser Angebot auf Änderung vor Reisebeginn erfolgt.
Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Änderung als erteilt.
Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer der Reiseleistungen wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise zu dem Wert der urprünglich gebuchten Reise steht. Dies gilt bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung entsprechend.
Sofern Sie von dem Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten. Etwaige darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.
5. Kundengeldabsicherung
Bei Verträgen über Pauschalreisen sind Ihre Zahlungen nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651 r BGB abgesichert. Über die entsprechende Absicherung erhalten Sie mit der Reisebestätigung eine vom Kundengeldabsicherer oder auf dessen Veranlassung ausgestellte Bestätigung nach Art. 252 des EG-BGB (Sicherungsschein) als Nachweis. Ferner werden wir Ihnen Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in gesetzlich vorgeschriebener Form mitteilen. Vorstehendes gilt nicht bei Verträgen über anderen Reiseleistungen, insbesondere Ferienreisen, die ausschließlich die Unterbringung in einem Hotel/Pension/Ferienwohnung/-haus beinhalten.
6. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Bezahlung
6.1 Aufgrund des Reisevertrages sind Sie verpflichtet, die im Rahmen des Reisevertrages vereinbarte Vergütung (Reisepreis) zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.) zu entrichten.
6.2 Die für die Bezahlung der Vergütung zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten (vgl. Ziffer 8.) werden Ihnen vor Abgabe Ihres Angebots auf Abschluss des Reisevertrages mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht.
7. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Anzahlung, Restzahlung, Fälligkeit, Verzug, Rücktritt wegen Verzug
7.1 Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung zu leisten.
Sie beträgt grundsätzlich 20%, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Um Ihnen die attraktivsten Urlaubsangebote bieten zu können, nutzen wir vielfach spezielle Flugtarife unserer Fluganbieter, die wir unabhängig vom Zeitpunkt des Fluges unmittelbar nach Buchung bezahlen müssen.
Für Angebote, die als „FLEX-Angebot“ gekennzeichnet sind, beträgt die Anzahlung bei Flugreisen 50 EUR pro Person und bei Ferienreisen (ausschließlich Unterbringung in einem Hotel / Pension / Ferienwohnung/-haus) 50 EUR pro Buchung.
Soweit im Rahmen unserer Gesamtkalkulation eine erhöhte Anzahlung in Höhe von 40% gerechtfertigt ist, werden wir Sie bei der Buchung rechtzeitig hierauf hinweisen.
Die Fälligkeit tritt in keinem der oben genannten Fälle ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten wie in Ziffer 5.1 dargestellt erfüllt haben.
7.2 Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (die Restzahlung) ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten wie in Ziffer 5 dargestellt erfüllt haben.
7.3 Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist die gesamte Vergütung sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten wie in Ziffer 5.1 dargestellt erfüllt haben.
7.4 Die Gebühren im Falle eines Reiserücktritts (vgl. Ziff. 10.) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziff. 11.) werden jeweils sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem (geplanten) Reisebeginn, zu leisten.
7.5 Die Prämie für eine eventuell vermittelte Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.
7.6 Wir sind berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung, mithin also der vollständigen Zahlung von Anzahlung und Restzahlung vor Reisebeginn, die Erbringung der Reiseleistungen zu verweigern.
7.7 Sie kommen mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug.
7.8 Sie kommen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie nicht spätestens binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Textform Zahlung leisten. Sofern Sie Verbraucher sind, gilt dies nur, wenn Sie in der Rechnung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen werden. Sie kommen ferner in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie die Zahlung verweigern. Die Erklärung der Zahlungsverweigerung kann auch konkludent erfolgen, z.B. durch Nichteinlösung einer Lastschrift oder Kreditkartenbelastung oder durch Rücklastschrift.
7.9 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl kein zur Kündigung des Reisevertrages berechtigter Reisemangel vorliegt, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Nachfristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Ihnen Rücktrittskosten gemäß Ziffer 10.2 und 10.4 zu berechnen. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.10 Vor Eingang des Geldes werden keine Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt.
8. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Zahlungsarten
Abhängig vom Buchungsweg gelten für die nachfolgend benannten Zahlungsarten die dort benannten Bedingungen:
Barzahlung: Barzahlung ist möglich, wenn:
- die Buchung in einem lokalen Reisebüro (Ladengeschäft) erfolgt und
- das Reisebüro Barzahlung für Leistungen von uns anbietet und
- Barzahlung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Die Zahlungen sind spätestens zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.) zu leisten.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die E-Mail-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
Überweisung:
Überweisung ist möglich, wenn:
- die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
- Überweisung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Der Zahlungsempfänger, an den Sie die Zahlungen bis spätestens zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.) zu leisten haben, wird im Rahmen der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die E-Mail-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
SOFORT-Überweisung:
SOFORT-Überweisung (Besondere Form des Online-Bankings) ist möglich, wenn:
- die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
- SOFORT-Überweisung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Der Zahlungsempfänger, an den Sie die Zahlungen bis spätestens zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.) zu leisten haben, wird im Rahmen der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
SEPA-Lastschrift: SEPA-Lastschrift ist möglich, wenn:
- die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
- SEPA-Lastschrift für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift wird eine verkürzte Prenotifikation-Frist von 2 Tagen für diese SEPA-Lastschriftmandate vereinbart. Über den Lastschrifteinzug wird der Kunde mit der Buchungsbestätigung informiert.
Der Einzug der SEPA-Lastschrift erfolgt zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.). Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Konto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu erheben.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die E-Mail-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
Kreditkartenzahlung: Zahlung per Kreditkarte ist möglich, wenn:
- die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
- eine von uns akzeptierte Kreditkarte - derzeit VISA und Mastercard
- verwendet wird und Kreditkartenzahlung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Bei Bezahlung im Reisebüro muss die Kreditkarte bei Buchung vorgelegt und der Kreditkartenbeleg unterschrieben werden oder die PIN eingegeben werden. Bei telefonischer Buchung oder Online-Buchung müssen Kreditkarten-Nr., Karten-Inhaber, Ablaufdatum und Prüfziffer angegeben werden.
Die Abbuchungen von der Kreditkarte erfolgen zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.). Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu erheben.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die E-Mail-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
9. Aufrechnung
Sie und/oder der Gast sind zur Aufrechnung gegenüber uns nur mit gegenüber uns bestehenden, von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
10. Rücktritt durch den Reisegast
10.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt in Textform erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
10.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch etwaige anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben haben. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
10.3 Zur Vereinfachung haben wir unseren Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Abhängigkeit von dem verbleibenden Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn wie folgt pauschaliert:
Für unsere Standardprodukte:
Bei Flugreisen:
- bei Stornierung bis 40 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises,
- ab dem 39. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,
- ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
- ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises,
- ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,
- ab dem 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises,
- ab dem 2. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises
Bei Ferienreisen (ausschließlich Unterbringung in einem Hotel/Pension/Ferienwohnung/-haus):
- bei Stornierung bis 40 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
- ab dem 39. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises,
- ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,
- ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
- ab dem 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises,
- am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises
Für Ausnahmen zu unseren Standardprodukten („FLEX-Angebote“):
Für Angebote bei Flugreisen, die als „FLEX-Angebot“ gekennzeichnet sind:
- bei Stornierung bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 EUR pro Person,
- ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 80 %, des Reisepreises,
- ab dem 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises,
- ab dem 2. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises
Für Angebote bei Ferienreisen (ausschließlich Unterbringung in einem Hotel/Pension/ Ferienwohnung/-haus), die als „FLEX-Angebot“ gekennzeichnet sind:
- bei Stornierung - bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 EUR pro Buchung,
- ab dem 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises,
- am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
10.4. Im Falle eines Rücktritts sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben.
11. Umbuchungen, Vertragsübertragungen
11.1 Umbuchungen bei Reisen mit Flug:
Änderungen auf Ihren Wunsch in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel und die Beförderungsart sowie die Abflughäfen sind nach Vertragsschluss nicht mehr möglich. Hinsichtlich der Unterkunft, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps können Änderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Neben den effektiv entstehenden Mehrkosten wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR je Reisenden (jedoch maximal 50 EUR pro Buchung) berechnet. Die genauen Kosten für die Umbuchung erfragen Sie bitte vorab bei uns.
11.2 Umbuchungen bei Reisen ohne Flug:
Änderungen auf Ihren Wunsch hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps, sind bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei einer Umbuchung werden die effektiv entstehenden Mehrkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR je Reisenden (jedoch maximal 50 EUR pro Buchung) erhoben.
Änderungen ab 29 Tage vor Reiseantritt, sind unabhängig von der Art der Reise, nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich (vgl. Ziff. 10.3).
11.3 Vertragsübertragung:
Sie können mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die uns bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung binnen angemessener Frist vor Reisebeginn erfolgt, verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Wir können in diesem Fall die Erstattung der uns tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten verlangen oder dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
12. Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn
12.1 Sofern wir bei einer Reiseausschreibung, spätestens bevor Sie eine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgeben, auf eine Mindestteilnehmerzahl und eine Frist bis zu der unser Rücktritt möglich ist hinweisen, können wir, soweit sich weniger Personen für diese Reise angemeldet haben, binnen der Ihnen mitgeteilten Frist, die Vertragsgegenstand geworden ist, vor Reiseantritt, vom Reisevertrag zurücktreten. Folgende Fristen dürfen nicht unterschritten werden:
- bei Reisen mit einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen bis 20 Tage vor Reisebeginn,
- bei Reisen mit einer Reisedauer von 2 bis 6 Tagen bis 7 Tage vor Reisebeginn,
- bei Reisen mit einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bis 48 Stunden vor Reisebeginn.
12.2 Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert, können wir durch unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund vor Reisebeginn erfolgende Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten. Solche Umstände liegen auch vor, wenn wir vor Reisebeginn Kenntnis erlangen von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen.
12.3 Treten wir nach den Bestimmungen dieser Ziffer 12. vom Reisevertrag zurück, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten.
13. Haftung des Reiseveranstalters
13.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung einer Pauschalreise frei von Reisemängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,
- wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten
- wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann, und
- wenn wir die Reiseleistungen nicht oder nicht mit unangemessener Verspätung verschaffen.
13.2 Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft von uns herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.3 Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.4 Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.
13.5 Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe
- internationaler Übereinkünfte oder
- auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder
- nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung) oder
- nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr) oder
- nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder
- nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder
- nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr).
13.6 Wir haften nicht für Leistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind, wie z.B. von Ihnen vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge).
14. Mängelanzeige
Sie bzw. die Reisenden sind dazu verpflichtet, uns einen etwaig auftretenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die von uns bezeichnete Stelle. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Reisebestätigung. Sofern Sie uns entgegen dieser Ziffer einen etwaigen Reisemangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigen und wir daher Ihrer Beschwerde nicht abhelfen konnten, haben Sie keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz uns gegenüber.
15. Verjährung
15.1. Bei Pauschalreisen verjähren vertragliche Ansprüche, sowie sonstige Ansprüche, welche nicht Schadensersatzansprüche sind, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte oder an dem Sie und/oder die Reisenden von dem Schaden Kenntnis erlangt haben bzw. hätten erlangen müssen. Der spätere Zeitpunkt ist maßgeblich. Zwingende gesetzliche Hemmungstatbestände bleiben unberührt
15.2. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer einer kürzeren oder zwingend einer längeren Verjährungsfrist unterwerfen, so gilt diese Verjährungsfrist auch für Ihre Schadenersatzansprüche uns gegenüber betreffend dieser Reiseleistungen.
15.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung.
16. Beschwerdeverfahren und Online-Streitbeilegung
Sofern Sie mit der Erbringung der Vertragsleistungen nicht zufrieden sind können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Sie erreichen diesen unter: kundenservice@vtours.de
Wir nehmen nicht an dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung teil. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischem Rechtsverkehr geschlossen wurden auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/info/index_de/ hin.
17. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Sie werden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, sowie die ungefähren Fristen der Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Soweit mit Ihnen nicht ausdrücklich vereinbart, sind für die Einhaltung dieser Pass- und Visumserfordernisse sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten und aller weiteren für die Durchführung der Reise geltenden gesetzlichen Vorschriften die Reisenden selbst verantwortlich. Für eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften und deren Folgen haften wir nicht.
18. Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter http://www.lba.de abrufbar.
19. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Die Kosten dieser Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen.
20. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personenbezogene Daten und/oder personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO. Sofern Sie und/oder ein Reisender einer weitergehenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden diese unsererseits nur zum Zwecke der Erfüllung des Reisevertrages und für sonstige eigene geschäftliche Zwecke von uns genutzt. Sie und/oder ein Reisender kann jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden, von uns erhobenen, verarbeiteten, gespeicherten und übermittelten personenbezogenen Daten sowie deren Löschung oder Sperrung verlangen.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Gerichtsstand ist - sofern Sie und/oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben - Aschaffenburg. Sofern Sie und/oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, ist Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und der Reise der Sitz von uns, Aschaffenburg.
21.2 Für den Reisevertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den Reisenden und uns geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunftsstaates von Ihnen und/oder den Reisenden oder eines anderen Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist
21.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Reisevertrages oder Teile derselben unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der anderen Teile der betroffenen Bestimmung, dieser AGB oder des Reisevertrages.
vtours GmbH
Weißenburger Str. 30
D-63739 Aschaffenburg
Tel.: +49 (0)6021 86211- 785
E-Mail: service@vtours.de
Stand: Dezember 2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der vtours international – MTCH AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF: vtours international – MTCH AG (Oktober 2023) für Buchungen in Deutschland
1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, der vtours international – MTCH AG, als Veranstalter von Pauschal- und anderen Reisedienstleistungen und/oder Erbringer ausschließlich von Leistungen eines Hotels (z.B. die Beherbergung), und Ihnen als derjenigen Person, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages und/oder Vertrages über die Leistungen eines Hotels (Beherbergungsvertrag) anbietet, sowie den Reisenden bzw. Gästen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen im individuell geschlossenen Reisevertrag und/oder Beherbergungsvertrag gehen diesen AGB vor. Mit Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) und/oder Buchung bzw. Reservierung ausschließlich einer Hotelleistung (Ziffer 21.) erklären Sie, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren
1.2. Mit der persönlichen Anrede (z.B. „Sie“, Ihnen“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäfts-bedingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages an-bietet.
1.3. Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die vtours international – MTCH AG bezeichnet.
1.4. Reisender im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, wer aufgrund des Reisevertrages berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.
1.5. Gast im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, wer aufgrund des Beherbergungsvertrages berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Beherbergungsvertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.
1.6. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen und/oder der Reisenden werden nicht Bestandteil des Reisevertrages.
1.7. Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wurden Ihnen von uns vor Abgabe Ihrer auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere etwaige Formblätter, zur Verfügung gestellt.
1.8. Sofern Sie eine Pauschlareise gebucht haben, wurden Ihnen von uns vor Abgabe Ihrer auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt, zur Verfügung gestellt.
Für Pauschalreisen gelten ausschließlich die nachfolgenden Ziffern 2. – 20. dieser AGB.
Für alle sonstigen Reiseleistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Ziffern. 21. – 36. dieser AGB
2. Abschluss des Pauschalreisevertrages
2.1. Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisung oder Bewerbungen von Reiseleistungen unsererseits – auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegen-leistungen benennen – stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hier-bei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben.
2.2. Mit der Buchung der Reiseleistungen bieten Sie uns den Abschluss eines Pauschalreisevertra-ges für private Zwecke verbindlich an. Ein von Ihnen gegenüber uns abgegebenes Angebot ist für Sie bindend. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen angemessener Frist, mindestens jedoch drei Tagen, nach Zugang des Angebots anzunehmen. Angebot und Annahme bedürfen keiner Form.
2.3. Wir übersenden Ihnen und/oder den Reisenden bei oder nach Vertragsschluss eine Reisebestä-tigung/Rechnung in Textform. Grundlage von Angebot und Annahme und damit Vertragsinhalt sind ausschließlich der Inhalt der für den Vertragsschluss maßgeblichen geltenden aktuellen Reiseausschreibungen von uns und der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung.
2.4. Vermittler (z.B. Reisebüros, Online-Portale) und Dritte, welche mit der Erbringung von Leistun-gen durch uns beauftragt werden (z.B. Hotels), sind nicht bevollmächtigt oder sonst berechtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Pauschalreisevertrages, wie er sich aus den für den Vertragsschluss maßgeblichen gelten-den aktuellen Reiseausschreibungen von uns für den Reisezeitraum und dem Inhalt der Reise-bestätigung/Rechnung ergibt, abändern, und/oder über die Reisebeschreibung von uns bzw. die in der Reisebestätigung/Rechnung vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch hierzu stehen.
2.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch uns zustande. Sie bedarf, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln.
2.6. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von uns vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Antritt der Reise erklären.
2.7. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gelten zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen folgende Bestimmungen für den Vertragsabschluss:
2.7.1. Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
2.7.2. Ihnen steht zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
2.7.3. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
2.7.4. Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber sowie über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
2.7.5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages in Form Ihrer Reiseanmeldung verbindlich an.
2.7.6. Ihnen wird der Eingang der Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
2.7.7. Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages. Der Vertrag kommt durch unsere Annahmeerklärung zustande, die, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln.
2.7.8. Erfolgt die Annahmeerklärung/Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung durch entsprechende unmittelbare Darstellung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Annahmeerklärung/Reisebestätigung ohne Zwischenmitteilung zustande. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten oder es wird Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss von uns eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermittelt. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
3. Leistungen/Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche. Vollendet ein Kind während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei der Reiseanmeldung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen.
4. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern
• die Änderung unerheblich ist und
• wir die Änderung vor Reisebeginn erklären und
• wir Sie in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Änderung unterrichten.
4.2. Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer erheblichen Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder der Abweichung einer Ihrer Vorgaben, die Gegenstand des Reisevertrages geworden sind oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag verlangen, wenn
• aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes die Durchführung der Pauschalreise nur unter erheblicher Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung (wie z.B. dem Bestimmungsort, der Reiseroute, dem Transportmittel, dem Ort, Tag und der Zeit der Hin- oder Rückreise und der Zwischenstationen, der Unterkunft, der Mahlzeiten, der inkludierten Besichtigungen und Ausflüge, der Durchführung als Gruppen- oder Individualreise bzw. Gruppengröße, der Sprache in der Leistungen erbracht werden, der Eignung der Pauschalreise für Persoenn mit eingeschränkter Mobilität) oder unter Abweichung von besonderen Vorgaben Ihrerseits, die Inhalt des Vertrages geworden sind, möglich ist und
• unser Angebot auf Änderung vor Reisebeginn erfolgt und
• wir Ihnen eine angemessene Frist zur Zustimmung setzen.
Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Änderung als erteilt.
Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer Reiseleistung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein, werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise zu dem Wert der urprünglich gebuchten Reise steht. Dies gilt bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung entsprechend.
Sofern Sie von dem Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten. Etwaige darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.
5. Kundengeldabsicherung
Ihre Zahlungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651 r BGB abgesichert. Über die entsprechende Absicherung erhalten Sie mit der Reisebestätigung eine vom Kundengeldabsi-cherer oder auf dessen Veranlassung ausgestellte Bestätigung nach Art. 252 des EG-BGB (Si-cherungsschein) als Nachweis. Ferner werden wir Ihnen die Kontaktdaten des Kundengeldabsi-cherers in gesetzlich vorgeschriebener Form mitteilen.
6. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Bezahlung
6.1. Aufgrund des Reisevertrages sind Sie verpflichtet, die im Rahmen des Reisevertrages verein-barte Vergütung (Reisepreis) zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.) zu entrich-ten.
6.2. Die für die Bezahlung der Vergütung zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten (vgl. Ziffer 8.) werden Ihnen vor Abgabe Ihres Angebots auf Abschluss des Reisevertrages mitge-teilt, wobei Ihnen immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht.
7. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Anzahlung, Restzahlung, Fälligkeit, Verzug, Rücktritt wegen Verzug
7.1. Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestäti-gung/Rechnung zu leisten. Sie beträgt bei Flugreisen 35% und bei eigener Anreise, Bahn- oder Busanreise 20%, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Für unsere attraktiven Urlaubsangebote nutzen wir auch Sonderkonditionen von Fluganbietern, die unmittelbar bei Buchung beim Fluganbieter vollständig bezahlt werden müssen.Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten wie in Ziffer 5. dargestellt erfüllt haben.
7.2. Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (die Restzahlung) ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten wie in Ziffer 5. dargestellt erfüllt haben.
7.3. Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist die ge-samte Vergütung sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten wie in Ziffer 5. dargestellt erfüllt haben.
7.4. Die Gebühren im Falle eines Reiserücktritts (vgl. Ziffer 10.) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 11.) werden jeweils sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spä-testens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.
7.5. Die Prämie für eine eventuell vermittelte Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestä-tigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.
7.6. Wir sind berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung, mithin also der vollständigen Zahlung von Vorauszahlung und Restzahlung vor Reisebeginn, die Erbringung der Reiseleistun-gen zu verweigern.
7.7. Sie kommen mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug.
7.8. Sie kommen in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie nicht spätestens binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Textform Zahlung leisten. Sofern Sie Verbraucher sind, gilt dies nur, wenn Sie in der Rechnung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen wurden. Sie kommen ferner in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie die Zahlung verweigern. Die Erklärung der Zahlungsverweigerung kann auch konkludent er-folgen, z.B. durch Nichteinlösung einer Lastschrift oder Kreditkartenbelastung oder durch Rück-lastschrift.
7.9. Wir sind berechtigt, für jede nach Verzugseintritt erfolgende Mahnung eine pauschale Mahnge-bühr von € 5,-- zu erheben. Es steht Ihnen frei, nachzuweisen, dass uns wesentlich geringere oder gar keine Kosten entstanden sind.
7.10. Wenn die Anzahlung, die Restzahlung oder der Reisepreis auch nach Inverzugsetzung oder spätestens bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen (vgl. Ziffern 10.2. bis 10.4.), es sei denn, es liegt bereits zu diesem Zeitpunkt ein Sie zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.11. Vor Eingang des Geldes werden keine Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt.
8. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Zahlungsarten
Abhängig vom Buchungsweg gelten für die nachfolgend benannten Zahlungsarten die dort be-nannten Bedingungen:
• Barzahlung: Barzahlung ist möglich, wenn:
- die Buchung in einem lokalen Reisebüro (Ladengeschäft) erfolgt und
- das Reisebüro Barzahlung für Leistungen von uns anbietet und
- Barzahlung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Die Zahlungen sind spätestens zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.) zu leisten.
• Überweisung und SOFORT-Überweisung (besondere Form des Online-Bankings):
Überweisung und SOFORT-Überweisung sind möglich, wenn:
- die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
- Überweisung SOFORT-Überweisung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Der Zahlungsempfänger, an den Sie die Zahlungen bis spätestens zu den Fälligkeitstermi-nen (vgl. Ziffer 7.) zu leisten haben, wird im Rahmen der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
• SEPA-Lastschrift: SEPA-Lastschrift ist möglich, wenn:
- die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
- SEPA-Lastschrift für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift wird eine verkürzte Prenotifikation-Frist von 2 Tagen für diese SEPA-Lastschriftmandate vereinbart. Über den Lastschrifteinzug wird der Kunde mit der Buchungsbestätigung informiert.
Der Einzug der SEPA-Lastschrift erfolgt zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.). Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Konto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu erheben.
• Kreditkartenzahlung: Zahlung per Kreditkarte ist möglich, wenn:
- die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
- eine von uns akzeptierte Kreditkarte - derzeit VISA und Mastercard - verwendet wird und
- Kreditkartenzahlung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Bei Bezahlung im Reisebüro muss die Kreditkarte bei Buchung vorgelegt und der Kreditkar-tenbeleg unterschrieben werden oder die PIN eingegeben werden. Bei telefonischer Bu-chung oder Online-Buchung müssen Kreditkarten-Nr., Karten-Inhaber, Ablaufdatum und Prüfziffer angegeben werden.
Die Abbuchungen von der Kreditkarte erfolgen zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.). Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu erheben.
Bei allen Zahlungsarten stehen die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die E-Mail-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
9. Aufrechnung
Sie und/oder der Gast sind zur Aufrechnung gegenüber uns nur mit gegenüber uns bestehen-den, von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
10. Rücktritt durch den Reisegast
10.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt in Textform erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
10.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir eine angemesene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch etwaige anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben haben. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
10.3. Zur Vereinfachung haben wir unseren Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Abhängigkeit von dem verbleibenden Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn wie folgt pauschaliert:
• Bei Flugreisen:
Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung
- bis 40 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 35% des Reisepreises,
- ab dem 39. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 40% des Reisepreises,
- ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 50% des Reisepreises,
- ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 60% des Reisepreises,
- ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 70% des Reisepreises,
- ab dem 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 80% des Reisepreises,
- am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen beträgt der Entschädigungsanspruch 90% des Reisepreises.
• Bei Reisen, die eine Rundreise beinhalten, unabhängig von der Frage, ob die Anreise mit Flug, Bahn-, Bus oder eine eigene Anreise erfolgt:
- bis 60 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 30% des Reisepreises,
- ab dem 59. Tag bis 45. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 50% des Reisepreises,
- ab dem 44. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 70% des Reisepreises,
- ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 80% des Reisepreises,
- ab dem 14. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 90% des Reisepreises,
- ab dem 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen beträgt der Entschädigungsanspruch 95% des Reisepreises.
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entsanden ist.
10.4. Unser Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Von dem Vorliegen von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen ist auszugehen, wenn diese nicht der Kontrolle derjenigen Partei unterliegen, die sich auf diese beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
10.5. Im Falle eines Rücktritts sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben.
11. Umbuchungen, Vertragsübertragungen
11.1. Umbuchungen bei Reisen mit Flug:
Änderungen auf Ihren Wunsch in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel und die Beförderungsart sowie die Abflughäfen sind nach Vertragsschluss nicht mehr möglich. Hinsichtlich der Unterkunft, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps können Änderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Neben den effektiv entstehenden Mehrkosten wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR je Reisenden (jedoch maximal 50 EUR pro Buchung) berechnet. Die genauen Kosten für die Umbuchung erfragen Sie bitte vorab bei uns.
11.2. Umbuchungen bei Reisen ohne Flug:
Änderungen auf Ihren Wunsch hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps, sind bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei einer Umbuchung werden die effektiv entstehenden Mehrkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR je Reisenden (jedoch maximal 50 EUR pro Buchung) erhoben.
Änderungen ab 30 Tage vor Reiseantritt, sind unabhängig von der Art der Reise, nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich.
11.3. Vertragsübertragung:
Sie können mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die uns bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung binnen angemessener Frist vor Reisebeginn erfolgt, verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Wir können in diesem Fall die Erstattung der uns tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten gegen Nachweis verlangen oder dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
12. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
12.1. Sofern wir bei einer Reiseauschreibung, spätestens bevor Sie eine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgeben, auf eine Mindestteilnehmerzahl und eine Frist bis zu der unser Rücktritt möglich ist hinweisen, können wir, soweit sich weniger Personen für diese Reise angemeldet haben, binnen der Ihnen mitgeteilten Frist, die Vertragsgegenstand geworden ist, vor Reiseanttritt, vom Reisevertrag zurücktreten. Folgende Fristen dürfen nicht unterschritten werden:
• bei Reisen mit einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen bis 20 Tage vor Reisebeginn,
• bei Reisen mit einer Reisedauer von 2 bis 6 Tagen bis 7 Tage vor Reisebeginn,
• bei Reisen mit einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bis 48 Stunden vor Reisebeginn.
12.2. Sind wir aufgrund unvermeidbarer, äußerer Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert, können wir durch unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erfolgende Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten.
Solche Umstände liegen auch vor, wenn wir vor Reisebeginn Kenntnis erlangen von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen.
12.3.Treten wir nach den Bestimmungen dieser Ziffer vom Reisevertrag zurück, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten.
13. Haftung des Reiseveranstalters
13.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung einer Pauschalreise frei von Reisemängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,
• wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten
• wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann, und
• wenn wir die Reiseleistungen nicht oder nicht mit unangemessener Verspätung verschaffen.
13.2. Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft von uns herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internatinalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.3. Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internatinalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.4. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.
13.5. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe
• internationaler Übereinkünfte oder
• auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annulierung oder großer Verspätung) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr).
13.6. Wir haften nicht für Leistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind, wie z.B. von Ihnen vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge).
14. Mängelanzeige
Sie bzw. die Reisenden sind dazu verpflichtet, uns einen etwaig auftretenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die von uns bezeichnete Stelle. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Reisebestätigung. Sofern Sie uns entgegen dieser Ziffer einen etwaigen Reisemangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigen und wir daher Ihrer Beschwerde nicht abhelfen konnten, haben Sie keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz uns gegenüber.
15. Beschwerdeverfahren und Online-Streitbeilegung
Sofern Sie mit der Erbringung der Vertragsleistungen nicht zufrieden sind können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Sie erreichen diesen unter: customerservice@vtours-international.com
Wir nehmen nicht an dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung teil. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischem Rechtsverkehr geschlossen wurden auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/info/index_de hin.
16. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Sie werden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, sowie die ungefähren Fristen der Erlangung von Visas sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Soweit mit Ihnen nicht ausdrücklich vereinbart, sind für die Einhaltung dieser Pass- und Visumserfordernisse sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten und aller weiteren für die Durchführung der Reise geltenden gesetzlichen Vorschriften die Reisenden selbst verantwortlich. Für eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften und deren Folgen haften wir nicht.
17. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Die Kosten dieser Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen.
18. Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter https://www.lba.de abrufbar.
19. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personenbezogenen Daten und/oder personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO. Sofern Sie und/oder ein Reisender einer weitergehenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden diese unsererseits nur zum Zwecke der Erfüllung des Reisevertrages und für sonstige eigene geschäftliche Zwecke von uns genutzt. Sie und/oder ein Reisender kann jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden, von uns erhobenen, verarbeiteten, gespeicherten und übermittelten personenbezogenen Daten sowie deren Löschung oder Sperrung verlangen.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist der Sitz von uns, Glattburg.
20.2. Gerichtsstand ist – sofern Sie und /oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben – Frank-furt am Main.
20.3. Für den Reisevertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den Reisenden und uns geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunftsstaates von Ihnen und/oder den Reisenden oder eines anderen Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist.
20.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Reisevertrages oder Teile derselben un-wirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gül-tigkeit der anderen Teile der betroffenen Bestimmung, dieser AGB oder des Reisevertrages. Ei-ne unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzt.
21 . Abschluss des Beherbergungsvertrags
21.1. Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisung oder Bewerbungen von Beherbergungs- und/oder sonstigen Hotelleistungen unsererseits – auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen – stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben.
21.2. Mit Buchung bzw. Reservierung einer Hotelleistung bieten Sie uns den Abschluss eines Beher-bergungsvertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein von Ihnen gegenüber uns abgegebe-nes Angebot ist für Sie bindend. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen angemessener Frist, mindestens jedoch drei Tagen, nach Zugang des Angebots anzunehmen. Angebot und Annahme bedürfen keiner Form.
21.3. Wir übersenden Ihnen und/oder dem Gast bei oder nach Vertragsschluss eine Buchungsbestä-tigung/Rechnung in Textform. Grundlage von Angebot und Annahme und damit Vertragsinhalt sind ausschließlich der Inhalt der für den Aufenthaltszeitraum geltenden aktuellen Hotelbe-schreibung von uns und der Inhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung.
21.4. Vermittler (z.B. Reisebüros, Online-Portale) und Dritte, welche mit der Erbringung von Leistun-gen durch uns beauftragt werden (z.B. Hotels), sind nicht bevollmächtigt oder sonst berechtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Beherbergungsvertrages, wie er sich aus der für den Aufenthaltszeitraum geltenden aktuel-len Hotelbeschreibung von uns und dem Inhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ergibt, ab-ändern, und/oder über die Hotelbeschreibung von uns bzw. die in der Buchungsbestäti-gung/Rechnung vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch hierzu stehen.
21.5. Soweit Sie und/oder der Gast vor Ort im Hotel Leistungen buchen oder in Anspruch nehmen, welche nach dem Beherbergungsvertrag nicht geschuldet sind, kommt über diese Leistungen ein Vertrag direkt mit dem Hotelier oder lokalen Anbieter, nicht mit uns, zustande. Derartige Leistungen sind nicht Gegenstand des Beherbergungsvertrages mit uns.
21.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch uns zustande. Sie bedarf, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Buchungsbestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln.
21.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von uns vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues
Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Beherbergungs- und/oder sonstigen Hotelleistungen erklären.
21.8. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gelten zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen folgende Bestimmungen für den Vertragsabschluss:
21.8.1. Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
21.8.2. Ihnen steht zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
21.8.3. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
21.8.4. Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber sowie über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
21.8.5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages in Form Ihrer Reiseanmeldung verbindlich an.
21.8.6. Ihnen wird der Eingang der Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
21.8.7. Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Beherbergungsvertrages. Der Vertrag kommt durch unsere Buchungsbestätigung zustande, die, soweit gesetzlich nicht anders geregelt, keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Buchungsbestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln.
21.9. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung durch entsprechende unmittelbare Darstellung am Bildschirm, so kommt der Berherberungsvertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung ohne Zwischenmitteilung zustande. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten oder es wird Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss von uns eine Buchungsbestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermittelt. Die Verbindlichkeit des Beherbergungsvertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
22. Vertragspflichten von uns
22.1. Aufgrund des Beherbergungsvertrages sind wir verpflichtet, dem Gast für den in dem Beher-bergungsvertrag bezeichneten Zeitraum (Aufenthaltszeitraum) ein Zimmer der in dem Beherber-gungsvertrag bezeichneten Zimmerkategorie oder einer besseren Zimmerkategorie in dem in dem Beherbergungsvertrag bezeichneten Hotel zu reservieren und zur Verfügung zu stellen. So-fern in dem Beherbergungsvertrag vereinbart, sind wir darüber hinaus verpflichtet, dem Gast die weiteren ausdrücklich in dem Beherbergungsvertrag bezeichneten Hotelleistungen in dem in dem Beherbergungsvertrag bezeichneten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Das Nähere be-stimmen Ziffern 27. und 28. sowie die Hausordnung des Hotels.
22.2. Wir lassen die Hotelleistungen und insbesondere die Zurverfügungstellung eines Zimmers durch Dritte erbringen.
22.3. Eine Unter- oder Weitervermietung des Hotelzimmers bzw. ein Weiterverkauf der nach dem Be-herbergungsvertrag von uns geschuldeten Hotelleistungen durch Sie oder den Gast ist ausge-schlossen. Wir sind nicht verpflichtet, gegenüber anderen, als den in dem Beherbergungsver-trag als Gast bezeichneten Personen Hotelleistungen – gleich welcher Art – zu erbringen oder von Dritten erbringen zu lassen. Im Falle einer unberechtigten Unter- oder Weitervermietung bzw. unberechtigten Weiterverkaufs und der daraus folgenden berechtigten Verweigerung der Erbrin-gung von Hotelleistungen durch uns oder des von uns mit der Erbringung der Hotelleistungen beauftragten Dritten gelten die Ziffern 31.4. – 31.5. entsprechend.
23. Vertragspflichten von Ihnen / des Gastes: Bezahlung
23.1. Aufgrund des Beherbergungsvertrages sind Sie verpflichtet, die im Rahmen des Beherber-gungsvertrages vereinbarte Vergütung oder – sofern/soweit eine solche im Rahmen des Beher-bergungsvertrages nicht vereinbart wurde – die von uns bzw. dem in dem Beherbergungsver-trag bezeichneten Hotel für den Beherbergungszeitraum veröffentlichten Vergütungen für die in dem Beherbergungsvertrag vereinbarten Leistungen zu entrichten.
23.2. Die für die Bezahlung der Vergütung zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten (vgl. Ziffer 25.) werden Ihnen vor Abgabe seines Angebots auf Abschluss des Beherbergungsvertra-ges mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatz-kosten zur Verfügung steht.
24. Vertragspflichten von Ihnen / des Gastes: Anzahlung, Sicherheitsleistung
24.1. Sofern die Vergütung nicht bereits bei Vertragsschluss bzw. Zugang einer Rechnung fällig ist und vollständig geleistet wurde (vgl. Ziffer 26, z.B. im Falle einer bloßen Reservierung), sind wir berechtigt, bei Vertragsschluss oder zu jedem beliebigen Zeitpunkt danach bis zur Beendigung der Leistungen nach dem Beherbergungsvertrag eine im Einzelfall angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auf die zu leistende Vergütung zu verlangen und weitere Leistungen nach dem Beherbergungsvertrag bis zur Erbringung der Vorauszahlung oder der Sicherheitsleis-tung zu verweigern, sofern die Zahlung der Vergütung nicht vollständig bei Buchung erfolgt.
24.2. Alternativ sind wir nach unserer Wahl berechtigt eine Kreditkartengarantie über die nach dem Beherbergungsvertrag geschuldete Vergütung zu verlangen, sofern die Zahlung der Vergütung nicht vollständig bei Buchung erfolgt.
24.3. Sie und wir sind uns darüber einig, dass eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung i.H.v. 20 % des nach dem Beherbergungsvertrag geschuldeten Entgelts in jedem Fall angemessen ist.
24.4. Insbesondere wenn es im Rahmen dieses oder eines vorherigen Beherbergungsvertrages zwi-schen uns und Ihnen und/oder dem Gast zu Zahlungsverzug oder -ausfall gekommen ist, sind wir berechtigt, Vorleistung von Ihnen in Höhe der nach dem Beherbergungsvertrag geschuldeten Vergütung zu fordern.
25. Vertragspflichten von Ihnen / des Gastes: Zahlungsarten
Abhängig vom Buchungsweg gelten für die nachfolgend benannten Zahlungsarten die dort be-nannten Bedingungen:
• Barzahlung: Barzahlung ist möglich, wenn:
- die Buchung in einem lokalen Reisebüro (Ladengeschäft) erfolgt und
- das Reisebüro Barzahlung für Leistungen von uns anbietet und
- Barzahlung für die gewählte Beherbergungsleistung von uns angeboten wird.
Die Zahlungen sind spätestens zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 26.) zu leisten.
• Überweisung und SOFORT-Überweisung (besondere Form des Online-Bankings) sind möglich, wenn:
- die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
- Überweisung oder SOFORT-Überweisung für die gewählte Beherbergungsleistung von uns angeboten wird.
Der Zahlungsempfänger, an den Sie die Zahlungen bis spätestens zu den Fälligkeitstermi-nen (vgl. Ziffer 26.) zu leisten haben, wird im Rahmen der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
• SEPA-Lastschrift: SEPA-Lastschrift ist möglich, wenn:
- die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
- SEPA-Lastschrift für die gewählte Beherbergungsleistung von uns angeboten wird.
Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift wird eine verkürzte Prenotifikation-Frist von 2 Tagen für diese SEPA-Lastschriftmandate vereinbart. Über den Lastschrifteinzug wird der Kunde mit der Buchungsbestätigung informiert.
Der Einzug der SEPA-Lastschrift erfolgt zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 26.). Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Konto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu erheben.
• Kreditkartenzahlung: Zahlung per Kreditkarte ist möglich, wenn:
- die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
- eine von uns akzeptierte Kreditkarte - derzeit VISA und Mastercard - verwendet wird und
- Kreditkartenzahlung für die gewählte Beherbergungsleistung von uns angeboten wird.
Bei Bezahlung im Reisebüro muss die Kreditkarte bei Buchung vorgelegt und der Kreditkartenbeleg unterschrieben werden oder die PIN eingegeben werden. Bei telefonischer Buchung oder Online-Buchung müssen Kreditkarten-Nr., Karten-Inhaber, Ablaufdatum und Prüfziffer angegeben werden.
Die Abbuchungen von der Kreditkarte erfolgen zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 26.). Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu erheben.
Bei allen Zahlungsarten stehen die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Beherbergungsleistung zur Verfü-gung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die E-Mail-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
26. Vertragspflichten von Ihnen /des Gastes: Zahlungsarten
26.1. Die Vergütung ist – sofern in dem Beherbergungsvertrag nicht ein anderes ausdrücklich be-stimmt ist – bei Abschluss des Beherbergungsvertrages, spätestens jedoch mit Zugang einer Rechnung betreffend die jeweilige Leistung in Textform fällig. Die Vergütung für Zusatzleistun-gen, welche später hinzu gebucht werden oder vor Ort im Hotel direkt beauftragt werden, ist so-fort mit Hinzubuchung bzw. Beauftragung, spätestens jedoch mit Zugang einer Rechnung be-treffend der jeweiligen Leistung in Textform fällig.
26.2. Sie kommen mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug.
26.3. Sie kommen in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie nicht spätestens binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Textform Zahlung leisten. Sofern Sie Verbraucher sind, gilt dies nur, wenn Sie in der Rechnung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen wurden. Sie kommen ferner in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie die Zahlung verweigern. Die Erklärung der Zahlungsverweigerung kann auch konkludent er-folgen, z.B. durch Nichteinlösung einer Lastschrift oder Kreditkartenbelastung oder durch Rück-lastschrift.
26.4. Wir sind berechtigt, für jede nach Verzugseintritt erfolgende Mahnung eine pauschale Mahnge-bühr von € 5,-- zu erheben. Es steht Ihnen frei, nachzuweisen, dass uns wesentlich geringere oder gar keine Kosten entstanden sind.
27. Hausordnung und sonstige Bestimmungen
Neben den sich aus dem Beherbergungsvertrag und diesen AGBs ergebenden Pflichten des Gastes hat dieser die Hausordnung des Hotels, sowie etwaige weitere für die Nutzung einzelner Hoteleinrichtungen aufgestellte Regelwerke zu befolgen und den Anweisungen des Hotelperso-nals Folge zu leisten.
28. Check-in- und Check-out-Zeiten
28.1. Aufgrund des Beherbergungsvertrages reservierte Zimmer werden in der Regel ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung gestellt. Auf eine frühere Zurverfügungstellung hat der Gast keinen Anspruch.
28.2. Sofern in dem Beherbergungsvertrag nicht ausdrücklich ein Anderes bestimmt ist, werden auf-grund des Beherbergungsvertrages reservierte und vor Anreise nicht bezahlte Zimmer bis 18:00 Uhr des Anreisetages für den Gast freigehalten. Sofern der Gast bis zu diesem Zeitpunkt nicht angereist ist und das Check-in abgeschlossen hat, besteht kein Anspruch auf Zurverfügungstel-lung eines Zimmers. Wir können in diesem Fall kostenfrei von dem Beherbergungsvertrag zu-rücktreten.
28.3. Aufgrund des Beherbergungsvertrages reservierte Zimmer sind bis spätestens 12:00 Uhr am Abreisetag zu räumen. Ferner ist bis zu diesem Zeitpunkt das Check-out abzuschließen.
28.4. Sofern der Gast das Zimmer nicht bis zu dem in Ziffer 28.3. genannten Zeitpunkt räumt und das Check-out abschließt, sind wir berechtigt, das Entgelt für einen Late-Check-out zu berechnen, sofern der Gast das Zimmer bis spätestens 16:00 Uhr räumt und das Check-out abschließt.
28.5. Sofern der Gast das Zimmer bis 16:00 Uhr am Abreisetag nicht geräumt hat und das Check-out abgeschlossen hat, sind wir berechtigt, die von uns bzw. dem von uns mit der Erbringung der Hotelleistung beauftragten Dritten veröffentlichte, für den Aufenthaltszeitraum des Gastes gülti-ge Vergütung für einen Tag für ein Zimmer der von dem Gast bewohnten Zimmerkategorie zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens unsererseits bleibt unberührt. Sie und/oder der Gast sind berechtigt, einen geringeren Schaden von uns nachzu-weisen.
28.6. Ziffern 28.4. und 28.5. gelten für auf den Abreisetag folgende Tage entsprechend.
29. Vertragsänderungen, Preisanpassungen
29.1. Eine Änderung des Beherbergungsvertrages ist – außer in den in diesen Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen benannten Sonderfällen – nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei möglich.
29.2. Sofern zwischen Abschluss des Beherbergungsvertrages und vertraglich vorgesehenem Beginn der Beherbergungsleistungen wenigstens 4 Monate liegen und sich nach Vertragsschluss lokale Steuern und/oder Abgaben einschließlich der Umsatzsteuer ändern und diese Änderung auf den Beherbergungsvertrag Anwendung findet, sind wir berechtigt, die Vergütung auch ohne Zu-stimmung von Ihnen und/oder des Gastes um die entsprechende Erhöhung bzw. Senkung der Steuern und/oder Abgaben zu erhöhen bzw. zu senken.
29.3. Wir sind berechtigt, ihre Zustimmung zu einer von Ihnen und/oder dem Gast gewünschten Ände-rung des Beherbergungsvertrages, insbesondere eine Änderung des Beherbergungszeitraumes, eine Änderung der Zahl der zur Verfügung zu stellenden Zimmer, eine Änderung der zur Verfü-gung zu stellenden Zimmerkategorie oder eine Änderung der Zahl der unterzubringenden Perso-nen, von einer Änderung des für die jeweils zu ändernde Leistung zu zahlenden Entgelts abhän-gig zu machen.
30. Aufrechnung
Sie und/oder der Gast sind zur Aufrechnung gegenüber uns nur mit gegenüber uns bestehen-den, von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
31. Rücktritt
31.1. Sie sind vor dem Datum des vertraglich vereinbarten Beginns der Beherbergungsleistungen jederzeit berechtigt, gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts bzw. einer angemessenen Entschädigung von dem Beherbergungsvertrag zurückzutreten.
31.2. Die Erklärung des Rücktritts muss in Textform erfolgen. Geht die Erklärung uns nicht spätes-tens bis zu dem Tag vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Beherbergungsleistungen zu oder nehmen Sie und/oder der Gast die Beherbergungsleistungen ohne vorherige Erklärung nicht in Anspruch, so schulden Sie/er dennoch die in dem Beherbergungsvertrag vereinbarte Vergütung oder – sofern/soweit eine solche im Rahmen des Beherbergungsvertrages nicht ver-einbart wurde – die von uns bzw. dem in dem Beherbergungsvertrag bezeichneten Hotel für den Beherbergungszeitraum veröffentlichten Vergütungen für die von Ihnen und/oder dem Gast mit dem Beherbergungsvertrag gebuchten Hotelleistungen.
31.3. Sie und wir vereinbaren die nachfolgende Pauschalierung des Entgelts bzw. der Entschädi-gung. Ihnen ist nachgelassen, einen tatsächlich geringeren Schaden von uns nachzuweisen. Uns ist nachgelassen einen tatsächlich höheren Schaden nachzuweisen. Im Falle des Nachweises eines tatsächlich geringeren oder höheren Schadens ist von Ihnen statt der nachfolgend festge-legten Pauschale der nachgewiesene Schaden zu vergüten
31.4. Für Beherbergungsverträge gelten:
• Bis 60 Tage vor dem in dem Beherbergungsvertrag bestimmten Beginn der Beherber-gungsleistungen hat der Kunde eine pauschale Vergütung bzw. Entschädigung i.H.v. 20 % des vereinbarten Entgelts zu leisten.
• Bis 30 Tage vor dem in dem Beherbergungsvertrag bestimmten Beginn der Beherber-gungsleistungen hat der Kunde eine pauschale Vergütung bzw. Entschädigung i.H.v. 50 % des vereinbarten Entgelts zu leisten.
• Bis einen Tag vor dem in dem Beherbergungsvertrag bestimmten Beginn der Beherber-gungsleistungen hat der Kunde eine pauschale Vergütung bzw. Entschädigung i.H.v. 75 % des vereinbarten Entgelts zu leisten.
• Ab dem Tag des in dem Beherbergungsvertrag bestimmten Beginns der Beherbergungs-leistungen hat der Kunde eine pauschale Vergütung bzw. Entschädigung in Höhe des ver-einbarten Entgelts zu leisten.
• Bei einigen Angeboten nutzen wir besonders günstige Hoteltarife. Diese beruhen auf besonderen Konditionen beim Hotel-/Unterbringungseinkauf. Diese sind nicht umbuchbar und bei Rücktritt betragen die Rücktrittskosten 80 % des vereinbarten Entgelts bis 2 Tage bzw. 100% ab 1 Tag vor dem im Beherbergungsvertrag bestimmten Beginn der Beherbergungsleistungen. Auf diese Regelung werden Sie bei Buchung vor Abgabe Ihrer auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung hingewiesen.
31.5. Wir sind ferner zum kostenfreien Rücktritt berechtigt, wenn:
• die Erbringung der Beherbergungsleistungen für uns oder den von uns beauftragten Dritten aufgrund äußerer, von uns mit wirtschaftlich vertretbaren und zumutbaren Mitteln nicht be-herrschbarer Einflüsse unmöglich oder erheblich erschwert ist (höhere Gewalt). Solche Ein-flüsse sind insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Terror, Unruhen, hoheitlicher Akt, Na-turkatastrophen, Überschwemmungen und der Ausfall wesentlicher Versorgungseinrichtun-gen, wie z.B. Elektrizitäts- oder Wasserversorgung.
• aus in der Person des Gastes liegenden Gründen dessen Unterbringung erwarten lässt, dass hierdurch der reibungslose Geschäftsbetrieb des Hotels oder die Sicherheit der An-gestellten oder sonstigen Gäste beeinträchtigt wird.
• die Vergütung durch Sie oder den Gast noch nicht vollständig entrichtet ist und
- sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse von Ihnen und/oder dem Gast nach Vertragsschluss ergibt oder
- über das Vermögen von Ihnen und/oder dem Gast ein Antrag auf Eröffnung des In-solvenzverfahrens gestellt wurde, ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Er-öffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, sowie
- wenn Sie und/oder der Gast eine Eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO ab-gegeben haben oder
- ein sonstiges außergerichtliches Verfahren der Schuldenregulierung betreiben.
• wir bei Abgabe der Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum waren oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollten und anzunehmen ist, dass wir bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles die Willenserklärung nicht abge-geben hätten. Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Ei-genschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
• die Willenserklärung von uns durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrich-tung unrichtig übermittelt worden ist und anzunehmen ist, dass wir bei Kenntnis der Sach-lage und bei verständiger Würdigung des Falles die Willenserklärung nicht abgegeben hät-ten.
• wir durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung zur Abgabe der Willens-erklärung bestimmt worden sind.
32. Mängel: Minderung, Kündigung, Rügeobliegenheit
32.1. Ein Mangel der Hotelleistung liegt in einer negativen Abweichung der erbrachten Hotelleistung von der im Beherbergungsvertrag zugesicherten Hotelleistung. Dies gilt nicht, wenn die negative Abweichung eine im Verhältnis zu der Gesamtheit der vereinbarten bzw. angebotenen Hotelleistungen nicht wesentliche Hotelleistung betrifft oder die negative Abweichung zumindest auch auf einem von außen kommenden, mit wirtschaftlich vertretbaren und zumutbaren Mitteln von uns nicht abwendbaren Einfluss beruht.
32.2. Etwaige Mängel der Hotelleistungen begründen Ansprüche von Ihnen und/oder dem Gast auf Minderung der Vergütung nur dann, wenn
• berechtigte Mängel iSd. Ziffer 32.1. vorliegen und
• Sie und/oder der Gast den Mangel gegenüber uns und einem etwaig von uns mit der Er-bringung der Hotelleistungen beauftragten Dritten gerügt haben und zur Abhilfe aufgefor-dert haben und
• die von Ihnen gerügten Mängel nicht binnen einer uns gesetzten, angemessenen Frist besei-tigt wurden.
Ein Anspruch auf Minderung besteht unter diesen Voraussetzungen nur betreffend der anteili-gen, auf den Zeitraum nach Ablauf der gesetzten, angemessenen Frist entfallenden Vergütung. Ziffern 33.1. und 33.3. gelten entsprechend.
32.3. Ein Recht von Ihnen und/oder des Gastes auf Kündigung des Beherbergungsvertrages auf-grund Mangels besteht nur, wenn:
• berechtigte Mängel iSd. Ziffer 32.1. vorliegen und
• Sie und/oder der Gast den Mangel gegenüber uns und einem etwaig von uns mit der Er-bringung der Hotelleistungen beauftragten Dritten gerügt haben und zur Abhilfe aufgefor-dert haben und
• eine uns gesetzte, angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel ohne Beseitigung dersel-ben abgelaufen ist.
33. Haftung
33.1. Wir haften für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
33.2. Für Schäden, die durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Sachen entstehen, die der Gast eingebracht hat, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, höchstens jedoch bis zum
100-fachen der anteiligen, auf einen Tag entfallenden Vergütung, maximal bis zu einem Betrag von €3.500,--. Für von dem Gast eingebrachtes Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten haften wir
abweichend von vorstehendem Satz nur bis zu einem Betrag von maximal € 800,--. Diese Haf-tungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen herbei-geführt wurde. Schäden, Zerstörung oder Verlust von Sachen sind uns und einem von uns ggf. mit der Erbringung der Hotelleistungen beauftragten Dritten unverzüglich nach Kenntniserlan-gung anzuzeigen. Soweit möglich, sind vorhandene Safes zu nutzen.
33.3. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten oder
sonstiger, nicht in Ziffer 33.1. und 33.2. genannter Rechtsgüter haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch bis zum 3-fachen der vereinbarten Vergütung.
33.4. Im Übrigen ist die Haftung von uns ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vor- schriften des anwendbaren Rechts ein anderes bestimmen.
33.5. Die Regelungen dieser Ziffer 33. gelten auch für die Haftung von uns für unsere gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Dritten, sowie zugunsten der Mitarbeiter von uns.
35.6. Durch die Zur-Verfügung-Stellung eines Parkplatzes unsererseits oder seitens eines von uns be-
auftragten Dritten – auch gegen Entgelt – wird kein Verwahrvertrag über das abgestellte Fahr-zeug oder dessen Inhalt begründet.
34. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personenbezogene Daten und/oder personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO. Sofern Sie und/oder ein Reisender einer weitergehenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden diese unsererseits nur zum Zwecke der Erfüllung des Reisevertrages und für sonstige eigene geschäftliche Zwecke von uns genutzt. Sie und/oder ein Reisender kann jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden, von uns erhobenen, verarbeiteten, gespeicherten und übermittelten personenbezogenen Daten sowie deren Löschung oder Sperrung verlangenet.
35. Verjährung
Vertragliche Ansprüche, sowie sonstige Ansprüche, welche nicht Schadensersatzansprüche sind, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit
oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die letzte Hotelleistung aufgrund des Beherbergungsvertrages er-bracht wurde oder an dem Sie und/oder der Gast von dem Schaden Kenntnis erlangt haben bzw. hätten erlangen müssen. Der spätere Zeitpunkt ist maßgeblich. Zwingende gesetzliche Hemmungstatbestände bleiben unberührt.
36. Schlussbestimmungen
36.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag ist der Sitz von uns, Glattbrugg.
36.2. Gerichtsstand ist – sofern Sie und / oder der Gast Kaufmann oder juristische Person des öf-fentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben – Frankfurt am Main.
36.3. Für den Beherbergungsvertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder dem Gast und uns geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunftsstaates von Ihnen und/oder dem Gast oder des Staates der Belegenheit des Hotels, nicht zwingend vorgeschrieben ist.
vtours international – MTCH AG
Sägereistrasse 20
CH-8152 Glattbrugg
Tel.: +49 (0) 6021 - 86211912
E-Mail: service@vtours-international.com
Stand: Oktober 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AVRB / AGB) der vtours international – MTCH AG
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen» (nachfolgend AVRB genannt) als PDF
vtours international – MTCH AGAVRB/AGB (Mai 2023) für Buchungen in der Schweiz
Die AVRB gelten für Reisen, welche die vtours international – MTCH AG im Quellmarkt Schweiz durchführt.
A) Pauschalreisen
1. Vertragsgegenstand
VTOI veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichten uns
• Ihre Reise gemäss unserer für den Vertragsabschluss maßgeblichen, geltenden und aktuellen Reiseausschreibungen und dem Inhalt unserer Reisebestätigung zu organisieren,
• Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und
• alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reisearrangement anbieten.
Sonderwünsche: Ihre Buchungsstelle darf Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen ab Flughafen in der Schweiz, für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen und für Bahn- und Busreisen ab dem Abfahrtsort gelten. Wir verweisen Sie auf die jeweiligen Reiseprogramme. In allen anderen Fällen handelt VTOI lediglich als Vermittlerin von Leistungen Dritter. (Siehe besondere Bestimmungen B.)
2. Vertragsabschluss und besondere Transportbestimmungen
2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und VTOI kommt mit Annahme der Offerte von VTOI zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten gemäss diesen AVRB und den vertraglichen Vereinbarungen für Sie und VTOI wirksam. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer.
2.2 Pass, Visa, Impfungen
Von Ihrer Buchungsstelle werden Sie über die allgemeinen Hinweise in Bezug auf die Pass- und Visumserfordernisse (in der Regel für Schweizer Bürger/innen) sowie allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die bei der Einreise in das von Ihnen gewählte Ferienland zu befolgen sind, unterrichtet. Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss und bis zum Antritt der Reise in Ihrem eigenen Interesse, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Bei Abschluss einer Onlinebuchung bestätigen Sie durch das Aktivieren des entsprechenden Feldes, dass Sie und Ihre Reiseteilnehmer über die für diese Reise notwendigen und korrekten Einreisedokumente verfügen oder dass Sie diese noch rechtzeitig besorgen. Über die Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht den entsprechenden Links entnommen werden können, informiert Sie die Botschaft des Reiselandes in der Schweiz. VTOI kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund von nicht erfüllten Voraussetzungen. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften und für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Bezüglich Impfungen informieren Sie sich bitte bei Safetravel (www.safetravel.ch) oder kontaktieren Ihren Haus- oder Tropenarzt
2.3 Jugendliche unter 18 Jahren auf Reisen ohne erziehungsberechtigte BegleitpersonPersonen unter 18 Jahren sind für die Einhaltung der Einreisebestimmungen gem. Ziffer 2.2 selber verantwortlich. Es wird dringend empfohlen, sich vor der Buchung der Reise bei der entsprechenden Botschaft zu erkundigen, welche Einreisebestimmungen zu beachten sind. Es wird zudem dringend empfohlen, eine Reisevollmacht mit der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzunehmen. In der Reisevollmacht sollten, neben der schriftlichen Erlaubnis der Eltern, das Ziel der Reise, die Reisedauer sowie die Telefonnummer der Erziehungsberechtigten vermerkt sein. Die Vollmacht darf grundsätzlich nicht älter als sechs Monate sein. Reist eine volljährige Begleitperson mit,
die nicht das Sorgerecht hat, sollte auch dies im Dokument stehen. Zusätzlich müssen Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten mitgeführt werden. VTOI schliesst jegliche Haftung aus im Falle einer Zurückweisung bei der Einreise. Sie sind für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich.
2.4 Tiere
Der Transport von Haustieren unterliegt je nach Transportgesellschaft und Leistungserbringer unterschiedlichen Bestimmungen. Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss in Ihrem eigenen Interesse bei Ihrer Buchungsstelle oder bei Onlinebuchungen bei dem Callcenter, ob ein Transport von Haustieren möglich ist oder die Leistungserbringer Haustiere erlauben. Die folgenden Informationen wie Anzahl, Art, Grösse und Gewicht sind notwendig, damit eine verlässliche Abklärung möglich ist. Als Tierhalter zeichnen Sie aber selber verantwortlich für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw. sowie für Miete oder Kauf der Container.
3. Reisepreise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Die Preise für die Reiseleistungen ergeben sich aus den VTOI-Ausschreibungen sowie der Reise-bestätigung. Andere Publikationen (z.B. Hotelprospekte und anderes, nicht von uns produziertes Informationsmaterial), Internetseiten von Leistungsträgern oder eigene Anfragen beim Leistungsträger sind nicht Gegenstand des Reisevertrages und wir haften nicht für die darin enthaltenen Angaben. Die Preise verstehen sich (wo nicht speziell erwähnt) pro Person in Schweizer Franken.
3.2 Buchungsgebühren/Zuschläge
Allfällige Buchungsgebühren und Zuschläge ersehen Sie aus den entsprechenden Ausschreibungenbzw. Angeboten.
3.3 Auftragspauschale
Neben den in den Ausschreibungen erwähnten Preisen wird die Buchungsstelle zusätzliche Auftragspauschalen für Reservierungen, Bearbeitungs- und Fremdkosten erheben.
3.4 Zahlungsbedingungen
3.4.1 Vertragsabschluss (Buchung) im Reisebüro
Die Reisearrangements sind wie folgt vor Antritt der Reise zu bezahlen:
Anzahlung: Bei Buchung ist in der Regel eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Arrangementpreises, mindestens aber CHF 300 zu bezahlen. Bei Buchung der Kategorie «FLEX» beträgt die Anzahlung CHF 75 pro Person. Bei Buchungen weniger als 45 Tage vor Abreise, Linien- oder Low Cost-Flügen, Leistungen mit 100% Annullierungskosten und Buchungen, bei denen die Reisedokumente sofort ausgestellt werden müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses sofort zu bezahlen.
Restzahlung: Die Restzahlung ist 45 Tage vor Abreise fällig. Die Reisedokumente werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Die vorerwähnten Zahlungstermine sind Verfalltage. Mit Ablauf der Zahlungstermine befinden Sie sich ohne weitere Mahnung im Verzug. VTOI ist berechtigt, kostenpflichtig (gem. Ziffer 5. zuzüglich der Mahngebühr in Höhe von CHF 50) ohne weitere Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Weiteren kann VTOI die Reiseleistungen verweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückbehalten. Weitere Schadenersatzansprüche von VTOI bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Sofern wir die Zahlungsarten Debit- und Kreditkarte, Factoring sowie Ratenzahlung anbieten, gelten die jeweiligen Allgemeinen Vertragsbedingungen der Inkassogesellschaften.
3.4.2 Vertragsabschluss Online - Buchung
Die Bezahlung ist gegen Rechnung nach erfolgter Bonitätsprüfung, mit der Postfinance-Karte, Debit- und Kreditkarten möglich. Die Reisedokumente werden Ihnen spätestens 10 Tage vor Abreise oder bei kurzfristigen Buchungen innerhalb nützlicher Frist ausgehändigt oder zugestellt. Mit Ablauf der Zahlungstermine befinden Sie sich ohne weitere Mahnung in Verzug. VTOI ist berechtigt, kostenpflichtig ohne weitere Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Weiteren kann VTOI die Reiseleistungen verweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückbehalten. Weitere Schadenersatzansprüche von VTOI bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3.5 Preisänderungen
Es gibt Fälle, in welchen die in den Ausschreibungen von VTOI angegebenen Preise bei Pauschalarrangements und eigenen Einzelleistungen aus besonderen Gründen erhöht werden müssen, wie zum Beispiel:
• nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
• neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben, Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)
• Wechselkursänderungen
• ausserordentliche Preiserhöhungen von Leistungsträgern (z.B. Hotels)
• plausibel erklärbare Fehler in den Angeboten / Ausschreibungen.
Falls VTOI Preiserhöhungen aus den oben aufgeführten Gründen vornehmen muss, wird sie diese Preiserhöhungen bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum vornehmen. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen und von uns bestätigten Arrangementpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von VTOI alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen rückerstattet. Auf Wunsch können Sie aber auch ein anderes von VTOI offeriertes Reisearrangement buchen. VTOI bemüht sich, Ihre Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen, und wird die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohne Abzüge an den Preis anrechnen. Falls Sie sich weigern, die Preisdifferenz innert der von VTOI gesetzten Frist zu begleichen, hat VTOI das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen die geleistete Zahlung – soweit möglich – zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Fälle in denen eine Rückerstattung nicht möglich ist (z.B. bereits bezahlte Flugtickets) sowie Ausnahmen im Sinne von Art. 15 des Pauschalreisegesetzes.
3.6 Gültigkeit der Preise
Die ausgeschriebenen Preise sind Barpreise. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend.
4. Änderung der Reise
4.1 Änderung bei Reisen mit Flug:
Umbuchungen auf Ihren Wunsch in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel und die Beförderungsart sowie die Abflughäfen sind nach Vertragsschluss nicht möglich. Änderungen dieser Art sind als Annullation (Kosten gemäß Ziffer 5.3.) und Neubuchung zum jeweils aktuellen Preis vorzunehmen.
Hinsichtlich der Unterkunft oder des Mietwagentyps können Änderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Neben den effektiv entstehenden Mehrkosten wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 75 je Reisenden (jedoch maximal CHF 150 pro Buchung) berechnet. Die genauen Kosten für die Umbuchung erfragen Sie bitte vorab bei uns.
Ausnahme: Reisen der Kategorie «FLEX» können bis 30 Tage vor Reiseantritt gegen eine Gebühr von CHF 75 pro Person (max. CHF 150 pro Auftrag) umgebucht werden.
4.2 Änderung bei Reisen ohne Flug:
Umbuchungen auf Ihren Wunsch hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps sind bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei einer Umbuchung werden die effektiv entstehenden Mehrkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50 pro Person (max. CHF 100 pro Auftrag) erhoben.
Änderungen ab 30 Tage vor Reiseantritt sind, unabhängig von der Art der Reise, nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich (Kosten gem. Ziffer 5.6.)
5. Annullierung der Reise
5.1 Meldung
Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie dies VTOI schriftlich mitteilen unter Angabe des Grundes. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei VTOI. Der Meldung sind die Reisedokumente, wenn bereits in Ihrem Besitze, beizulegen. VTOI hält sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. In diesen Fällen können Bearbeitungsgebühren gem. Ziffer 5.2, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen anfallen.Wird vom EDA oder von BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen unter Ziffer 5.3. bis Ziffer 5.7.
5.2. Bearbeitungsgebühren
Wenn Sie oder wir die gebuchte Reise unabhängig des Zeitpunktes ganz oder teilweise annullieren, erheben wir folgende Bearbeitungsgebühr:
• CHF 75 pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 150 pro Auftrag bei Pauschalarrangement,
• CHF 50 pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 100 bei Einzelleistung / Beherbergung,
• plus allfällige Annullierungskosten.
Diese Bearbeitungsgebühr entfällt bei Annullierungen mit 100% Annullierungskosten. Eine nachträgliche Stornierung sowie Rückzahlung der Annullierungskostenversicherung inkl. Assistance bzw. Extrarückreiseversicherung ist nicht möglich. Bei einer Annullierung der Reise kann Ihre Buchungsstelle für deren Aufwände zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Bearbeitungsgebühren nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Diese Gebühren sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen.
5.3 Annullierungskosten Pauschalarrangement / Flugreisen
Sofern keine anders lautenden Annullierungskosten auf der Buchungsbestätigung aufgedruckt sind, erheben wir zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren und Auftragspauschalen folgende Kosten vom Reisepreis, wenn Sie oder wir den Auftrag annullieren oder Sie das Reiseziel oder Reisedatum ändern:
Bis 40 Tage vor Reisebeginn 20%
39. bis 30. Tag vor Reisebeginn 40%
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50%
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60%
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70%
6. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80%
Am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 90%
5.4. Kosten Pauschalarrangement / Flugreisen der Kategorie «FLEX»
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 0%
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40%
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 60%
7. bis 3. Tag vor Reisebeginn 80%
Ab dem 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 90% vom jeweiligen Reisepreis
5.5. Kosten Rundreisen
Bis 60 Tage vor Reisebeginn 30%
59. bis 45. Tag vor Reisebeginn 50%
44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 70%
29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 80%
14. bis 3. Tag vor Reisebeginn 90%
Ab dem 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 95%
5.6. Kosten Einzelleistung / Beherbergung
Bei Annullation entstehen folgende Kosten vom Einzelleistungs- bzw. Beherbergungspreis:
Bis 40 Tage von Anreise 20%
39. bis 30. Tag vor Reisebeginn 40%
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50%
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60%
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70%
6. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80%
Am Tag der Anreise oder bei Nichterscheinen 90%
5.7. Ausnahmen
Bei einigen entsprechend gekennzeichneten Leistungen und Objekten (wie z. B. Linien- oder Low Cost-Flügen, Hotelleistungen mit 100% Annullierungskosten) fallen bereits 100% Kosten ab Buchung an.
6. Ersatzperson
Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind Sie jedoch in der Lage, uns bis 7 Tage vor Reisebeginn eine Ersatzperson bekannt zu geben, die bereit ist, die Reise an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, so ist VTOI berechtigt, die uns tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 75 pro Person bei Pauschalreisen und CHF 50 pro Person bei Einzelleistungen / Beherbergung zu erheben.
In diesem Fall sind folgende Voraussetzungen gesamthaft zu erfüllen:
• Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
• Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
• Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Zoll-, Impf- und Gesundheitsvorschriften).
• Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.
Diese Person und Sie haften gegenüber VTOI bzw. der Buchungsstelle, die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten. Bei Last-Minute Buchungen und Sonderaktionen kann in der Regel keine Ersatzperson gestellt werden.
7. Haftung
7.1 Im Allgemeinen
VTOI haftet als Veranstalter für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements. Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung bleibt jedoch beschränkt auf die Höhe des Reisepreises und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Jegliche weitere Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet VTOI nicht für Änderungen im Reiseprogramm (Absagen, Verschiebungen etc.), die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, sowie in Fällen gem. Art. 15 des Pauschalreisegesetzes, für welche VTOI nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Sollten Sie von einer Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson an der Destination.
7.2. An- und Rückreisen
Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt in Ihrer Verantwortung. Falls zwischen der flugplanmässigen Ankunft in der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zugs/Busses weniger als 120 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zugs/Busses nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation Ihrer Rückreise zu Ihrem Wohnort. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für Spesen, die aufgrund einer Flugverspätung entstanden sind. Verpasst ein Passagier einen Flug, entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Wir sind jedoch bei der Organisation eines Ersatzfluges gerne behilflich. VTOI haftet in keinem Fall für Lohnausfälle etc.
7.3 Unfälle, Erkrankungen und Schwangerschaft
VTOI haftet als Veranstalter für Personenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements durch VTOI oder durch ein von VTOI beauftragtes Unternehmen (Hotels, Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an VTOI abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Solche Ansprüche sind direkt bei dem jeweiligen Transportunternehmen geltend zu machen. Eine weitergehende Haftung von VTOI ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Schwangerschaft sind Sie verpflichtet, sich vor der Buchung über die Transportbedingungen (Fluggesellschaft, Reederei etc.) zu erkundigen. Wird Ihnen der Transport infolge Schwangerschaft verweigert, wird jede Haftung abgelehnt.
7.4. Sachschäden
VTOI haftet für den Schaden, der als Folge von Diebstählen und Beschädigungen von Sachen entsteht und von VTOI oder einem von VTOI beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig, z.B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüche gegen die für den Schaden Verantwortlichen an VTOI abtreten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Jegliche weitere Haftung von VTOI ist ausgeschlossen (insbs. bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen, Mietwagen sowie bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen).
7.5 Besondere Veranstaltungen und Leistungen vor Ort
Ausserhalb des Pauschalarrangements können am Reiseziel örtliche Veranstaltungen, Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht werden. Diese können aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbunden sein oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen dafür jegliche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wir als Veranstalter oder Dienstleistungserbringer verantwortlich zeichnen.
7.6 Sicherstellung
Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert dem Konsumenten die Sicherstellung seiner im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie seine Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonfds.ch.
7.7 Zu Ihrer Sicherheit
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen. Diese Reisehinweise können Sie selbst beim EDA (www.eda.admin.ch/reisehinweise) abrufen oder bei Ihrer Buchungsstelle beziehen. Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor Antritt der Reise über diese Reisehinweise informiert haben und Ihnen die entsprechenden Risiken bewusst sind.
7.8 Haftung für vermittelte Leistungen
VTOI lehnt jegliche Haftung für vermittelte Leistungen vollumfänglich ab. Es gelten die jeweiligen Vertragsbestimmungen des Dienstleistungserbringers.
8. Schwierigkeiten während der Reise
8.1 Probleme vor Ort
Entsprechen die Leistungen nicht den gebuchten Leistungen bzw. der Auftragsbestätigung oder sind diese mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, dies unverzüglich unserer Vertretung («Ihr Kontakt» gemäss Reisedokumente) oder dem Leistungsträger (z.B. Transferunternehmen, Hotel) und bei vermittelten Leistungen (z.B. Pauschalarrangement von Drittveranstaltern) der mitgeteilten Kontaktstelle gemäss Reisedokumente bekannt zu geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht in den meisten Fällen, vor Ort für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Vertretung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Unsere Vertretung ist nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
8.2 Schriftliche Beanstandung
Ihre schriftliche Beanstandung und die Bestätigung der Kontaktperson vor Ort oder der örtlichen VTOI-Vertretung senden Sie innert 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr Ihrer Buchungsstelle oder per E-Mail an den Kundenservice dervtours international – MTCH AG, customerservice@vtours-international.ch. Erfolgt die schriftliche Beanstandung nicht innert vorerwähnter Frist, erlöschen sämtliche Schadenersatzansprüche. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch spätere Geltendmachung des Schadens gehen zu Ihren Lasten.
9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen VTOI den Reisepreis nicht zurückerstatten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die für die entstehenden Kosten aufkommt, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (wie z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen) vorzeitig abbrechen müssen. In dringlichen Fällen (z.B. eigene Erkrankung/Unfall, schwere Erkrankung/Unfall oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Kontaktperson vor Ort oder die örtliche VTOI-Vertretung soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
10. VTOI kann die Reise nicht wie vereinbart durchführen oder muss die Reise vorzeitig abbrechen
10.1 Programmänderungen, Abbruch oder Nichtdurchführung der Reise
VTOI behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. VTOI bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Falls VTOI gezwungen ist, Ihre Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, bei Schiffsreisen auch Hoch- oder Niedrigwasser, politische Unruhen und kriegerische Ereignisse am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen, Streiks, verspätete Eröffnungen von Hotels usw.) abzusagen, ist VTOI bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Muss die Reise vorzeitig abgebrochen werden, ist VTOI befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von VTOI bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.
10.2 Minder- oder Mehrkosten bei Programmanpassungen
Muss VTOI eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von uns eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Vertrages aus einem unter Ziffer 10.1 bzw. 3.5 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Falls Sie sich weigern, die Preisdifferenz innert der von VTOI gesetzten Frist zu begleichen, hat VTOI das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen die geleistete Zahlung – soweit möglich – zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Fälle in denen eine Rückerstattung nicht möglich ist (z.B. bereits bezahlte Flugtickets) sowie Ausnahmen im Sinne von Art. 15 des Pauschalreisegesetzes.
10.3 Überbuchungsprobleme
Bei Überbuchungen behalten wir uns vor, Sie kurzfristig zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 10.2 weiterbelasten bzw. zurückerstatten.
10.4 Unterbeteiligung
Für bestimmte Pauschalreisen/Rundreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer solchen Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die VTOI vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Publikationen angebotenen Leistungen zwingen, kann VTOI die Reise bis spätestens 28 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn annullieren. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Kosten für bereits ausgestellte Flugtickets werden nicht übernommen. Weitergehende Schadenersatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.
11. Verjährung
Schadenersatzforderungen gegen VTOI, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende der Reise folgenden Tag.
B) Besondere Bestimmungen für Reisevermittlung
1. Grundsatz
Für Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungserbringer, welche Ihnen von VTOI lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Desgleichen gelten bei allen von VTOI vermittelten Flugbilletten die Vertragsbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. VTOI ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und Sie können sich daher nicht auf die vorliegenden AVRB berufen.
2. Kosten bei Änderung/Annullation
Die Kosten bei Änderung/Annullation für Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungserbringer (Flüge, Hotel, Ferienwohnung, Kreuz- und Flussfahrten, Motorhomes, Mietwagen, Freizeitparks, etc.) bestimmen sich nach den Vertrags- und Reisebedingungen des einzelnen Leistungserbringers.
3. Bearbeitungsgebühren
Bei Änderung einer vermittelten Buchung erheben wir in der Regel eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 pro Person, max. CHF 100 pro Auftrag.
C) Weitere Bestimmungen
1. Datenschutz
Für unsere Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit diesen AVRB gilt unsere Datenschutzerklärung, die Sie unter www.vtours-international.ch finden.
2. Reiseversicherung
2.1 Annullierungskostenversicherung oder Kombi-Paket
Wir empfehlen Ihnen dringend, bei der Buchung eine Annullierungskostenversicherung oder ein Kombi-Paket abzuschliessen, sofern Sie nicht bereits eine Versicherung mit genügender Deckung abgeschlossen haben.
2.2 Zusätzliche Versicherungen
Die Transportgesellschaften haften nur im Rahmen der bestehenden internationalen Abkommen. Deshalb empfiehlt Ihnen VTOI, für einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu sorgen:
SOS-Schutz für Reisezwischenfälle: Sollten Sie während der Ferien eine schwere Erkrankung, schwere Verletzung erleiden oder sollte eine schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort (z.B. Feuer-, Wasser-, Elementar- oder Diebstahlschaden) eintreten, organisiert und bezahlt der SOS-Schutz die Suche und Bergung, den Transport in ein Krankenhaus in Ihrem Reiseland oder den Transport zurück in die Schweiz.
Reisegepäck: Wir empfehlen Ihnen, eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen. Sie deckt die Kosten, die Ihnen bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung Ihres Gepäcks entstehen.
Für weitere Informationen oder zur Buchung einer Versicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle.
3. Ombudsman
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und VTOI sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und VTOI oder der Buchungsstelle, bei welcher Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung an:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich
+41 (0)44 485 45 35
(Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10–16 Uhr)
www.ombudsman-touristik.ch oder info@ombudsman-touristik.ch
4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und VTOI ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Glattbrugg Gerichtsstand. Im Falle von Auslegungsdifferenzen aufgrund von Unterschieden in den Formulierungen in den verschiedenen Sprachen ist die deutsche Version massgebend.
vtours international – MTCH AG, Sägereistrasse 20, CH-8152 Glattbrugg